Im Liegenschaftskataster wird ein begrenzter Teil der Erdoberfläche, welcher geometrisch eindeutig begrenzt werden kann, als Flurstück bezeichnet. Die Flurstücksgrenze ist ein geschlossener Linienzug, welcher ein Flurstück begrenzt und ist mit einer Flurstücksnummer gekennzeichnet. [1]
Die Aufgaben des amtlichen Vermessungswesens werden von einer staatlichen oder kommunalen Behörde, dem Katasteramt, wahrgenommen. Die Bezeichnung des Katasteramtes kann je nach Bundesland abweichen (Vermessungsamt, Amt für Bodenmanagement). Zu den Zuständigkeiten des Katasteramtes zählen die Grundstücksvermessung und die Führung des Liegenschaftskatasters (Verzeichnis der Grundstücke). [2]
Für die Feststellung einer Flurstücksgrenze ist eine öffentliche Vermessungsstelle verantwortlich. Diese Vermessungsstelle bestimmt Flurstücksgrenzen und übernimmt den Nachweis über die Feststellung von Flurstücksgrenzen in das Liegenschaftskataster. Eine Aufteilung von Flurstücken kann zur Neufeststellung der Flurstücksgrenzen führen.
Eine Flurstücksgrenze ist festgestellt, wenn:
Zu einem Feld/Schlag können mehrere Flurstücke mit Flurstücksnummern gehören, die zu einer Bewirtschaftungseinheit zusammengefasst werden.
M. Sc. Lea Wintz, Wissenschaftliche Mitarbeiterin Technische Hochschule Bingen