Der Düngeplaner ab der neuen Version 2.0 ermöglicht - entsprechend den Anforderungen der Düngeverordnung - die Düngebedarfsermittlung für Stickstoff und Phosphat und die Dokumentation der Düngung für Ackerbau, Grünland und den Weinbau. Er ist damit auch für Gemischtbetriebe mit Weinbau geeignet. Betriebe, die ausschließlich Gemüsebau und Weinbau betreiben, finden im Fachportal Düngung auf den Seiten „Gemüsebau“, sowie „Weinbau“ Fachanwendungen der spartenspezifischen Beratung der DLR.
Grundsätzlich ist die Düngebedarfsermittlung vor Ausbringung des Düngers zu erstellen und eine Aufzeichnungspflicht der Düngemaßnahmen zwei Tage nach der Ausbringung ist einzuhalten. In mit Nitrat belasteten Gebieten muss die Düngebedarfsermittlung bis zum 31. März des laufenden Jahres für die bis dahin absehbaren Kulturen abgeschlossen sein und für spätere Düngemaßnahmen muss sie fortlaufend ergänzt werden. Zusätzlich muss in mit Nitrat belasteten Gebieten die Gesamtsumme der Stickstoffdüngung um 20% verringert werden und die Düngung mit organischen Wirtschaftsdüngern darf den Wert von 170 kg Ges.-N aus organischen Wirtschaftsdüngen nicht überschreiten. Die Kontrolle, ob diese Regelungen erfüllt sind, wird im Tabellenblatt „Auswertung“ automatisch überprüft und ausgewiesen. Falls Betriebe nicht mehr als 160 kg Ges.-N/ha und Jahr mit einen maximalen Anteil von 80 kg N/ha und Jahr mit Mineraldünger aufbringen, können Sie von der 160/80-Regelung Gebrauch machen und sind von der Reduzierung um 20% ausgenommen.
Der Aufbau des Programmes besteht aus mehreren Tabellenblättern, beginnend mit dem Tabellenblatt „Einführung“ (Abb. 1). Es wird empfohlen, dieses vor Nutzung der Anwendung sorgfältig durchzulesen. Anschließend werden für die Bewirtschaftung von Flächen in Nitrat-belasteten (Tabellenblätter mit roten Reiter) und "Normalgebieten" (Tabellenblätter mit grünen Reiter) jeweils getrennte Tabellenblätter für Planung und Dokumentation ausgefüllt. Dabei muss darauf geachtet werden, dass in blauen Zeilen händisch Zahlen oder Kommentare eingegeben werden, während in gelben Zeilen mit Hilfe von Dropdownlisten zutreffendes ausgewählt wird. In weißen Zeilen wird nichts eingetragen, da in diesen das Programm automatisch Ergebnisse anzeigt werden. Diese basieren auf den Eingaben. Ein paar Besonderheiten auf die bei der Dokumentation geachtet werden muss, sind folgende:
Sofern organische Dünger verwendet werden, müssen auch die Tabellenblätter „Tierhaltung“ und „Organ. Dünger“ ausgefüllt werden. In dem Tabellenblatt „Tierhaltung“ werden Daten zur eigenen Tierhaltung erfasst. Gärreste aus eigener Biogasanlage, sowie weitere organische Düngemittel in Form von Wirtschaftsdüngern, Kompost, Klärschlamm, etc. sind im Tabellenblatt „Organ. Dünger“ zu dokumentieren. Liegen individuelle Nährstoffgehalte vor, sind diese im Tabellenblatt „Düngemittel“ betriebsindividuell abzuändern. Die prozentualen Stickstoff- Anrechnungsgrade müssen richtig eingetragen werden, indem Sie die Tabellenwerte von vergleichbaren Wirtschaftsdüngern übernehmen. Liegen höhere Ammonium-Nitrat-Anteile an Ges.-N vor, sind diese ebenfalls in %-Werten (Mindestanrechnung) zu übernehmen.
Im Tabellenblatt Auswertung wird anhand der Angaben zur tatsächlichen oder beabsichtigen Düngung überprüft, ob die Stickstoff-Obergrenze in nicht mit Nitrat und mit Nitrat belasteten Flächen eingehalten wird. Generell gilt, dass nicht mehr gedüngt werden darf, als bei der Düngebedarfsermittlung für die jeweiligen Bewirtschaftungs- Einheiten ermittelt wurde. Auch die Grenze von maximal 170 kg Ges.- N/ha an organischen Düngern darf im Flächendurchschnitt nicht überschritten werden. In mit Nitrat belasteten Gebieten muss die Düngung um mindestens 20% verringert werden oder es gilt die Regelung maximal 160 kg Ges.- N/ha mit maximal 80 kg mineralischen N/ha im Flächendurschnitt. Falls die Obergrenzen nicht eingehalten werden, muss eine selbständige Optimierung in den voran gegangenen Tabellenblättern vorgenommen werden. Die Excel-Anwendung macht dies nicht automatisch.
Neben der Düngebedarfsermittlung und Düngedokumentation nach DüV gibt es weitere nicht verpflichtend auszufüllende Tabellenblätter. Zum einen den PKM-Planer. Mit diesem kann für verschiedene Fruchtfolgen im Ackerland und/oder Grünland der Bedarf an Phosphor, Kalium und Magnesium geplant werden. Des Weiteren beinhaltet das Programm kulturspezifische Tabellen, um z.B. den N- Bedarf von Braugerste oder Weizen qualitätsspezifisch und von Raps nach der Biomassemethode zu ermitteln.
Unter folgenden beiden Links ist die Excel-Anwendung "Düngeplaner RP 2.0" verlinkt. Zusätzlich können Sie ein Merkblatt herunterunterladen, welches die Excel-Anwendung erläutert.
Ann-Christin Alzer, Abteilung Agrarwirtschaft – Gruppe Pflanzenbau, Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinhessen-Nahe-Hunsrück