Jeder Landwirt, der an einer Fördermaßnahme teilnehmen möchte, muss einen Sammelantrag stellen und entsprechende Formulare einreichen. Die Antragsstellung wird auf Kreisebene kontrolliert und kann je nach Bundesland abweichende Datenerfassungssysteme verwenden.
Essentiell für den Sammelantrags ist die Flächenaufstellung. Beantragte Flächen müssen am Bildschirm in eine Luftbildkarte eingezeichnet werden. Diese geobasierte Antragstellung ist durch die EU vorgeschrieben.
Der Sammelantrag besteht aus folgenden Elementen:
- Mantelbogen
- Betriebsprofil
- Flächenverzeichnis
- Aufstellung Landschaftselemente - LE-Verzeichnis
- Feldblockkarte(n) ergänzt um Teilschlagskizze(n)
- Anlage A zum Sammelantrag - Betriebsprämie
- Ggf. Anlage B zum Sammelantrag - Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete
- Ggf. Anlage B1 zum Sammelantrag - Ausgleichszahlung für Gebiete mit umweltspezifische Einschränkungen
- Anlage C zum Sammelantrag - Umverteilungsprämie Auszahlungsantrag
- Ggf. weitere Anlagen je nach Betriebsausrichtung (z.B. gesonderte Nachweise oder gesonderte Anlagen, z.B. Anlage ZA-P im Fall der Pachtung von Zahlungsansprüchen, Anlage A4 im Fall des Hanfanbaues)
Zu den verpflichtend einzureichenden Unterlagen können je nach Förderungsaspekt weitere Unterlagen zu dem Sammelantrag eingereicht werden.
- Umverteilungsprämie
- Junglandwirteprämie
- Ausstiegserklärung aus Kleinerzeugerregelung
- Antrag auf Zuteilung von Zahlungsansprüchen (nur für Neueinsteiger und Junglandwirte)
Im Weitern gibt es freiwillige Fördermassnahmen deren Unterlagen zum Antragsverfahren nicht mit dem Sammelantrag zum Abgabetermin abgegeben werden müssen. Diese Unterlagen müssen allerdings mit anderen Fristen dem Sammelantrag elektronisch angehängt also nachgereicht werden.
Dies ist abhängig von Förderungsgrund, Bundesland und Zeitrahmen der Fördermassnahme.
- Extensive Grünlandnutzung
- Anbau von Zwischenfrüchten
- Anlage von Blüh- und Schonstreifen
- Ökologischer Landbau
- Anbau vielfältiger Kulturen im Ackerbau
- Zucht und Haltung bedrohter Haus- und Nutztierrassen
- Anlage von Uferrand- und Erosionsschutzstreifen
- Vertragsnaturschutz
- Antrag auf Förderung der Sommerweidehaltung im Rahmen von Tierschutzmaßnahmen
¶ Die Mehrfachanträge für jedes Bundesland
Die Anträge können elektronisch direkt im System erstellt werden. Falls Anträge schriftlich gestellt werden, muss die zuständige Kreisstelle der Landwirtschaftskammer oder des zuständigen Amtes die Daten in das elektronische System übernehmen. Das Antragsverfahren ist in jedem Bundesland unterschiedlich [2]:
- Baden-Württemberg: Agrarantrag mit FIONA (Flächeninformation und Online-Antrag)
- Bayern: Elektronischer Mehrfachantrag über das Internetportal iBALIS (Integriertes Bayerisches Landwirtschaftliches Informations-System)
- Brandenburg und Berlin: Online-Antragsverfahren mit dem WebClient
- Hessen: Agrar-Antrag über WI-Bank (Wirtschafts- und Infrastrukturbank) in Zusammenarbeit mit den für die Bewilligung der Direktzahlungen zuständigen Landkreisen und dem Regierungspräsidium Darmstadt
- Mecklenburg-Vorpommern: Online-Antrag über Software
- Niedersachsen und Bremen: Agrarantrag über die Web-Anwendung ANDI (Agrarförderung Niedersachsen Digital)
- Nordrhein-Westfalen: Agrarantrag mit ELAN (Elektronische Antragstellung für Landwirte)
- Rheinland-Pfalz: Elektronische Antragstellung mittels LEA
- Saarland: Agrarantrags-Software AsDigital (Agrarförderung im Saarland)
- Sachsen: Antrag über das Internet mit der Anwendung DIANAweb
- Sachsen-Anhalt: Antrag über das web-basierte Programm ELAISA (Elektronischer Agrarantrag in Sachsen-Anhalt)
- Schleswig-Holstein und Hamburg: Antragsstellung über ELSA (Elektronischer Sammelantrag)
- Thüringen: Agraranträge über das Antragstellerportal VERONA und die Antragstellungssoftware VERA
(hier folgen passende Praxisbeispiele)
- Was ist beim Antrag zu beachten?; Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
- EU-Agrarförderung: Die Mehrfachanträge für jedes Bundesland
Paul Strerath, Wissenschaftlicher Mitarbeiter Technische Hochschule Bingen