Der Sammelantrag bezeichnet das elektronische Formular zur Beantragung von Agrarförderungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU. Jeder Landwirt, der an der Fördermaßnahme teilnehmen möchte, muss bis zum 15. Mai jeden Jahres einen Sammelantrag stellen und entsprechende Formulare einreichen. Über den Sammelantrag wird die Förderfähigkeit des landwirtschaftlichen Betriebs nach den Maßnahmen des Strategieplans der aktuellen GAP-Reform geprüft und dargelegt. Die Angaben im Sammelantrag werden durch stichprobenartige Kontrollen vor Ort auf den Betrieben oder auch mit Hilfe eines Flächenmonitoringsystems über Satellitenbilder begutachtet. Falschangaben werden, geregelt durch das Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS), nach EU-Recht sanktioniert. [1]
Essentiell für den Sammelantrag ist die Flächenaufstellung. Beantragte Flächen müssen in einer Luftbildkarte des bundeslandspezifischen elektronischen Meldesystems eingezeichnet werden. Diese geobasierte Antragstellung ist durch die EU vorgeschrieben. [1]
Der weitere Aufbau des Sammelantrags richtet sich nach den Fördervorgaben der aktuellen GAP-Reform und variiert aufgrund dessen von Förderperiode zu Förderperiode. Informationen zur aktuellen Förderperiode und den nachzuweisenden Maßnahmen können auf der Website des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft nachgelesen werden: https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/eu-agrarpolitik-und-foerderung/gap/gap-strategieplan.html
Der Sammelantrag ist jährlich bis zum 15. Mai elektronisch einzureichen. Einreichung nach dem 15. Mai werden mit prozentualen Kürzungen belegt, ehe eine Einreichung nach dem 31. Mai zur direkten Ablehnung führt. Nach der Einreichung sind Änderungen oder vollständige/teilweise Rücknahmen bis zum 30. September des Antragsjahres erlaubt. [2]
Die Anträge werden über ein elektronisches Formular im bundeslandspezifischen System gestellt. Das Antragsverfahren ist nahezu in jedem Bundesland unterschiedlich:
Hier folgend passende Praxisbeispiele von FARMPRAXIS
Paul Strerath, Wissenschaftlicher Mitarbeiter Technische Hochschule Bingen
Ruben Soth, Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein