Subventionen (von lateinisch subvenire ‚zu Hilfe kommen‘, Unterstützung) sind wirtschaftspolitische Eingriffe in das Marktgeschehen, mit denen ein bestimmtes Verhalten der Marktteilnehmer gefördert werden soll. Sie gehören somit zum Instrumentarium der Wirtschaftspolitik [1]. Subventionen können über verschiedene Verfahren vergeben werden. Ein Verfahren ist die Direktzahlung, die z.B. in der EU Agrarpolitik zur Risikoabsicherung landwirtschaftlicher Betriebe zur Anwendung kommt [2].
Die direkte Auszahlung von Geldern (Direktzahlung) ist die klassische Form der Subvention. Hier wird aufgrund eines politischen Zwecks ein Unternehmen mit einer finanziellen Unterstützung versehen, welche direkt in dessen liquide Mittel einfließt. Diese müssen, im Gegensatz zu Darlehen, nicht zurückbezahlt werden. Die Direktzahlungen an landwirtschaftliche Betriebsinhaber wurden ursprünglich als Teilausgleich für die Absenkung der Stützpreise für wichtige heimische Agrarerzeugnisse eingeführt, um den landwirtschaftlichen Betrieben auch weiterhin eine Einkommensbasis zu sichern. Die Förderung der Landwirtschaft wurde dadurch schrittweise von der produktbezogenen Preisstützung auf von der Produktion entkoppelte direkte Zahlungen an die Betriebsinhaber verlagert.
Die Direktzahlungen sind unmittelbar an die Einhaltung zahlreicher Auflagen gebunden (sog. „Cross-Compliance-Instrument“). Dazu zählen zahlreiche schon bestehende EU-Verordnungen und Richtlinien des Natur-, Umwelt-, Tier- und Verbraucherschutzes sowie Maßnahmen zur Erhaltung der Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand, wie z. B. Vorgaben zur Erosionsvermeidung und zum Schutz von Grund- und Oberflächengewässern. Die Einhaltung der Auflagen wird laufend überprüft und Verstöße werden sanktioniert. Für nicht für die Produktion genutzte landwirtschaftliche Flächen sind Begrünungsmaßnahmen zwingend erforderlich. Die Beseitigung von bestimmten Landschaftselementen - wie zum Beispiel Hecken, Baumreihen und Feldgehölzen - ist selbst dann nicht zulässig, wenn ihre Beseitigung für den Landwirt eine wesentlich rentablere Produktion ermöglichen würde. Durch den Erhalt von ökologisch wertvollen Strukturelementen als Rückzugsmöglichkeit für Flora und Fauna in intensiv genutzten Agrarlandschaften leisten die Direktzahlungen verbunden mit Cross-Compliance so einen Beitrag zum Erhalt landeskultureller Werte. BLE Stand 2021 [3].
Das System der Direktzahlungen wurde mit der Agrarreform von 2005 grundlegend umgestaltet. Während die Beihilfen bis dahin an die Erzeugung bestimmter Agrarprodukte gebunden waren, werden in Deutschland die Direktzahlungen heute in Form flächenbezogener Zahlungen unabhängig von Art und Umfang der landwirtschaftlichen Produktion gewährt („Entkopplung“). Dadurch wurden Anreize zur Überschussproduktion beseitigt. Die Landwirte und Landwirtinnen können ihre Betriebe flexibel und entsprechend der betrieblichen Vermarktungsmöglichkeiten ausrichten. Weiterhin haben die Direktzahlungen durch die Entkopplung keinen handelsverzerrenden Einfluss auf die Preise und die Produktion in anderen Staaten der Welt, insbesondere in Entwicklungsländern. Auch die Anpassung an standortgerechtere und umweltverträglichere Bewirtschaftungsweisen wird durch diese Umgestaltung des Fördersystems erleichtert. Die wenigen bisher noch an die Produktion gebundenen Direktzahlungen wurden in den letzten Jahren entweder abgeschafft oder in das System entkoppelter Direktzahlungen integriert.
Bei der früheren Stützung des Preisniveaus und auch im System der gekoppelten Direktzahlungen profitierten primär Regionen mit hohen Erträgen und Erzeuger von Produkten mit hoher Stützung. Um diese Effekte abzumildern und die Mittel gerechter zu verteilen, fand in Deutschland eine schrittweise Umverteilung statt, an deren Ende seit dem Jahr 2019 im Ergebnis eine bundesweit einheitliche Förderung je Hektar beihilfefähiger Fläche (Ackerland, Dauergrünland und Dauerkulturen) steht.
Im Jahr 2013 wurde eine weitere grundlegende Reform der gemeinsamen Agrarpolitik beschlossen. Infolge dieser Reform wurde die bis einschließlich 2014 gewährte Betriebsprämie durch ein ab 2015 geltendes System von Direktzahlungen bestehend aus Basisprämie, Umverteilungsprämie, Greeningprämie und ggf. Junglandwirteprämie ersetzt. Basis-, Greening- und Junglandwirteprämie wurden erstmals ab dem EU-Haushaltsjahr 2016 ausgezahlt. Die Umverteilungsprämie dient dazu, kleine und mittlere Betriebe besser zu fördern [3].
Das gesamte Antrag-, Abwicklung-, Verwaltung und Auszahlungverfahren findet digital statt. Die Bundesländer bieten Plattformen an auf denen die Direktzahlungen eingereicht werden. Zugeordnete Flächen werden über GIS Systeme eingetragen. Teile der digitalen Verwaltungstools können von den Antragstellern für weitere Aufgaben verwendet werden. HIT Datenbank, INVEKOS, Wirtschaftsdüngerverbringverordnung, Düngeplanung. Durch den digitalen Zugang ist eine Archivierung der Daten nach Teilflächen über einen langen Zeitraum möglich. Die ausgezahlten Beträge sind transparent [4].
Folgende Informationen werden von den für die Zahlungen zuständigen Stellen des Bundes und der Länder digital veröffentlicht:
Hier folgen passende Praxisbeispiele von FARMPRAXIS
Paul Strerath, TH Bingen