Windsensoren (Umgangssprache Windmesser), in der Fachsprache auch Anemometer genannt, messen die Windgeschwindigkeit/Windrichtung und kommen in unterschiedlichen Ausführungen vor [2].
Windmessgeräte messen über verschiedene Varianten die Windgeschwindigkeit. Dafür stehen eine Vielzahl von Bauarten und Messprinzipien zur Verfügung. Mechanische Windmesser, erfassen die Geschwindigkeit in dem sie den Wind, in beispielsweise Schalen, auffangen und dabei eine Rotationsbewegung erzeugen. Die älteren Rotationsanemometer werden mittlerweile durch modernere Messverfahren wie den Ultraschallanemometer verdrängt. Zudem sind nur einige der Varianten dafür geeignet, Turbulenzen messen zu können (Tab. 1) [2].
Tabelle 1: Anemometer-Varianten unter Berücksichtigung des Messprinzips und ihrer Anwendung
Messgerät | Messprinzip | Anwendung | ||||
Mech. | Schall | Therm. | Sonst. | Mittl. | Turb. | |
Schalensternanemometer | X | X | ||||
Propelloranemometer | x | X | (X) | |||
Hitzedrahtanemometer | x | X | ||||
Ultraschallanemometer | x | X | X | |||
Laseranemometer | x | (X) | X |
Der Standard-Windmesstyp des Deutschen Wetterdienstes sind die Schalensternanemometer. Die drei bis 4 Halbkugelschalen, nehmen den Wind auf und werden dadurch in Rotation versetzt. Die Drehgeschwindigkeit wird in eine Windgeschwindigkeit verrechnet. Zusätzlich wird mittels einer Windfahne die Richtung ermittelt [1].
Bei der Verwendung mechanischer Anemometer, muss nach ISO 2007 vorab die Übertragungsfunktion zwischen Anemometer und der Geschwindigkeit im Windkanal bestimmt werden. Die Übertragungsfunktion berücksichtigt die Drehzahl des Anemometers, Windgeschwindigkeit und weitere Konstanten wie die Anlaufgeschwindigkeit [2].
Wettermessgeräte sind in der Landwirtschaft unentbehrlich geworden. Sie stehen dem Landwirt als Teil des öffentlichen bzw. agrarmeteorologischen Messnetzes oder auch in Form einer eigenen Wetterstation zu Verfügung. So auch Windmesser und die damit gemessene aktuelle Windstärke (Windgeschwindigkeit), Windrichtung und Windspitzenwerte (Böen). Gerade bei der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln ist die Windgeschwindigkeit ein wichtiger Faktor. Die gute fachliche Praxis verbietet eine Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln bei Windgeschwindigkeiten über 5 m/s. Zu einer Reduzierung der Abdrift wird bereits ab Windgeschwindigkeiten von 3 m/s geraten. Diese gesetzlichen Rahmenbedingungen lassen sich durch den Einsatz von Windmessern einhalten [3].
Hier folgen passende Praxisbeispiele von FARMPRAXIS.
Michael Wagner, Technische Zentralstelle Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinhessen-Nahe-Hunsrück (TZ DLR-RNH)